Auch gleichgeschlechtliche Paare profitieren

Heute, 3. Februar 2016, als Leserbrief im Rheintaler erschienen.

Anstatt über den eigentlichen Inhalt der Volksinitiative „Für Ehe und Familie – gegen die Heiratsstrafe“ zu sprechen wird oft über die Formulierung und enthaltene Ehedefinition gesprochen. Es wird behauptet, dass durch diese neue Formulierung die gleichgeschlechtliche Ehe verhindert werde. Wer sich mal die Mühe macht, sich zB im ZGB über die Ehe zu informieren, trifft dabei immer wieder auf die Ehefrau oder den Ehemann. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare bedingt also sowieso eine Volksinitiative, die auch ich sofort unterzeichnen würde. Mit der Volksinitiative gegen die Heiratsstrafe wird ein Fehler im System behoben von dem alle Paare profitieren, eingetragene Paare eingeschlossen. Ich sage am 28. Februar darum mit Überzeugung JA.

Alex Arnold
Gemeindepräsident
CVP-Kantonsratskandidat