Humanitäre Sparübung?

Wie die Regierung am Mittwoch informiert hat, sollen im Rahmen einer humanitären Aktion abgewiesenen Asylsuchenden trotzdem eine Aufenthaltsbewilligung erteilt werden.

Dieses Information kam gleich nachdem der Kantonsrat das neue Sozialhilfegesetz beschlossen hatte. Dieses regelt die Aufgabenteilung zwischen Gemeinden und Kanton neu, unter anderem ist der Kanton künftig für alle abgewiesenen Asylbewerber zuständig. Mit dieser „humanitären Aktion“ wird also auch erreicht, dass die Personen dann sofort in die Zuständigkeit der Gemeinden wechseln und so nicht mehr die Kantonsfinanzen belasten.

Ein Schelm, wer der Regierung unlautere Absichten unterstellt…