Mit dem Versammlungsverbot konnten bekanntlich auch die Bürgerversammlungen der Gemeinden nicht wie üblich durchgeführt werden. Stattdessen wurden die Beschlüsse per Urnenabstimmung gefällt.
Am 19.04.2020 haben die Eichbergerinnen und Eichberger denn auch mit deutlicher Mehrheit die Anträge angenommen. Die Stimmbeteiligung betrug knapp 35%, bei einer Bürgerversammlung mit durchschnittlich 50 Personen liegt sie da bei etwa 5-6%.
Die Frage muss diskutiert werden, ob auch zukünftig auf die Urnenabstimmung gesetzt werden sollte (die gesetzliche Grundlage dazu fehlt aktuell). Mit einer siebenmal breiteren Abstützung wäre die Legitimation quantitativ um einiges höher.
Eine Urnenabstimmung lässt jedoch nur eine Ja-Nein-Frage zu. Es fehlen mündliche Ausführungen und Erklärungen zu den Themen, es fehlt die Diskussion und es fehlt die Möglichkeit Änderungen anzubringen und somit Anträge zu korrigieren. Diese Debatten sind die wichtigen Eckpfeiler unseres demokratischen Prozesses.
Die Konsequenz der tiefen Beteiligung an der Bürgerversammlung wird im Eichberg gerade jetzt ersichtlich. Mit einer Mehrheit von 27 Stimmen wurde der Gemeinderat im 2019 beauftragt, den Standort Kapf für einen Mobilfunkmast zur Verfügung zu stellen, um den Bau an einem anderen Standort zu verhindern. Das Baugesuch liegt aktuell auf und der Mast in mitten des Rebbergs ist visiert.
Es liegt also an allen Stimmberechtigten, die Möglichkeit und Bürgerpflicht zur Beteiligung an der Bürgerversammlung wahrzunehmen. Nicht nur um sich einzubringen, sondern auch um unser politisches System wertzuschätzen und zu erhalten.